AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Praxis Völker & Kühn


Terminvereinbarung:

  1. Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin. Zu spätes Erscheinen ermöglicht die Behandlung lediglich der verbliebenen Restdauer Ihres Termins. 
  2. Behandlungstermine können bis 24 Stunden vor Behandlungsbeginn abgesagt werden. Erfolgt die Absage innerhalb der 24 Stunden, sind wir bemüht, Ihnen einen Ausweichtermin anzubieten. Bei Versäumen oder nicht rechtzeitiger Absage eines vereinbarten Termins wird eine Ausfallgebühr fällig. Sie richtet sich nach der Gebühr der vereinbarten Leistung und ist in vollem Umfang zu begleichen.
  3. Zur Terminabsage nutzen Sie bitte das Telefon bzw. den Anrufbeantworter (auch am Wochenende) oder schreiben Sie uns eine E-Mail. 



Behandlungszeiten:

Generell vereinbaren wir mit unseren Patienten individuelle Behandlungszeiten. Die Behandlungszeit beinhaltet neben der therapeutischen Maßnahme, eine ausführliche Anamnese und eine anschließende Dokumentation. 



Datenübermittlung/-schutz:

Die von der Praxis Völker & Kühn erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzrechts der Bundesrepublik Deutschland verwendet. Die Praxis schützt personenbezogene Patientendaten und behandelt diese vertraulich. Erhebung, Nutzung und Verarbeitung erfolgen nur insoweit, wie dies für die Durchführung des geschlossenen Behandlungsvertrags und Art der Leistung erforderlich, ge- setzlich zulässig und von dem Patienten gewünscht ist. Mehr Informationen unter www.voelker-kuehn.de/datenschutz


Kostenerstattung:

  1. Selbstzahlerleistungen:

Es handelt sich hierbei um reine Leistungen, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Viele Krankenkassen bezuschussen osteopathische Behandlungen, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt und der Osteopath nach den Richtlinien der jeweiligen Krankenkasse praktiziert. Bitte klären Sie deshalb im Vorfeld ab, ob unsere Praxis den Statuten Ihrer Kasse entspricht und wie hoch der zu erstattende Betrag ausfällt. Gerne helfen wir Ihnen hierbei weiter. Falls erwünscht, stellen wir Ihnen eine Rechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aus. Bitte teilen Sie uns dies beim ersten Termin mit.

  1. Physiotherapeutische Privatverordnungen:

Es ist möglich, dass Ihre Krankenkasse nicht den vollen Rechnungsbetrag erstattet und eigenzutragende Kosten anfallen können. Bitte klären Sie dies im Vorfeld mit Ihrer Kasse ab.


Sonstiges:

Alle durch die Praxis durchgeführten Therapien erfolgen nach Absprache mit dem Patienten. Dieser verpflichtet sich, insbesondere alle Fragen, die seine Person, seine Gesundheit und den bisherigen Therapieverlauf betreffen, umfassend und wahrheitsgetreu zu beantworten bzw. für die Behandlung wichtige Informationen selbstständig anzugeben.


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